Treppenhausreinigung Kosten 2026: Preise pro Etage
Was kostet eine Treppenhausreinigung? Preise pro Etage, Beispiele für 3 und 4 Etagen, monatliche Kosten und Umlagefähigkeit im Überblick.
Aktualisiert am 02. Juni 2026
Eine Treppenhausreinigung kostet in der Regel rund 25 Euro pro Etage und Reinigungsgang. Für ein typisches Mehrfamilienhaus mit drei Etagen bei wöchentlichem Turnus liegen die monatlichen Kosten damit meist zwischen 250 und 350 Euro. Der genaue Preis hängt von der Etagenzahl, dem Bodenbelag, der Reinigungshäufigkeit und den gewünschten Zusatzleistungen ab.
In diesem Ratgeber finden Sie konkrete Preisbeispiele für drei und vier Etagen, eine Übersicht der monatlichen Kosten je nach Turnus und die wichtigsten Punkte zur Umlagefähigkeit auf die Mieter. Außerdem zeigen wir, wie Sie als Eigentümer oder Hausverwaltung eine Reinigung sauber nachträglich einführen.
Treppenhausreinigung: Preis pro Etage
Die meisten Dienstleister kalkulieren nach Etagen, weil sich daran der Arbeitsaufwand am ehesten festmachen lässt. Eine Etage umfasst dabei in der Regel den Treppenlauf, das Podest, das Geländer sowie die Wohnungseingangsbereiche auf der jeweiligen Ebene.
| Position | Preis pro Reinigung |
|---|---|
| Pro Etage (Standard) | 20 bis 30 Euro |
| Mittelwert je Etage | ca. 25 Euro |
| Eingangsbereich / Foyer | 10 bis 20 Euro |
| Kellertreppe (zusätzlich) | 10 bis 15 Euro |
Der Preis pro Etage variiert je nach Region. In Ballungsräumen mit höherem Lohnniveau liegen die Sätze tendenziell am oberen Rand, in ländlicheren Gebieten etwas darunter. Für Bielefeld und das übrige Ostwestfalen-Lippe bewegen sich die Preise im genannten Rahmen.
Beispiel: Treppenhausreinigung 3 Etagen Kosten
Ein dreistöckiges Mehrfamilienhaus ist der häufigste Fall. Hier eine Beispielrechnung pro Reinigungsgang:
| Position | Menge | Einzelpreis | Summe |
|---|---|---|---|
| Etagen | 3 | 25 Euro | 75 Euro |
| Eingangsbereich | 1 | 15 Euro | 15 Euro |
| Gesamt je Reinigung | 90 Euro |
Bei wöchentlicher Reinigung ergeben sich daraus rund 360 Euro pro Monat (kalkuliert mit gut vier Wochen). Wird der Eingangsbereich kompakter berechnet oder fällt er kleiner aus, liegen die monatlichen Kosten eher bei 250 bis 300 Euro. Genau in dieser Spanne bewegen sich die meisten dreistöckigen Objekte.
Beispiel: Treppenhausreinigung 4 Etagen Kosten
Bei vier Etagen steigt der Aufwand entsprechend:
| Position | Menge | Einzelpreis | Summe |
|---|---|---|---|
| Etagen | 4 | 25 Euro | 100 Euro |
| Eingangsbereich | 1 | 15 Euro | 15 Euro |
| Gesamt je Reinigung | 115 Euro |
Wöchentlich gereinigt liegen die Kosten damit bei etwa 460 Euro pro Monat. Bei einem zweiwöchigen Turnus halbiert sich der Betrag auf rund 230 Euro. Je mehr Parteien im Haus wohnen, desto geringer fällt der Anteil pro Wohnung aus, was die Reinigung pro Partei sehr planbar macht.
Monatliche Kosten nach Reinigungsturnus
Der Turnus hat den größten Einfluss auf die monatlichen Kosten. Die folgende Tabelle zeigt die ungefähren Monatskosten je nach Etagenzahl und Häufigkeit (gerechnet mit rund 25 Euro pro Etage plus Eingangsbereich):
| Etagen | wöchentlich | 14-tägig | monatlich |
|---|---|---|---|
| 2 Etagen | ca. 260 Euro | ca. 130 Euro | ca. 65 Euro |
| 3 Etagen | ca. 360 Euro | ca. 180 Euro | ca. 90 Euro |
| 4 Etagen | ca. 460 Euro | ca. 230 Euro | ca. 115 Euro |
| 5 Etagen | ca. 560 Euro | ca. 280 Euro | ca. 140 Euro |
Diese Werte verstehen sich als Orientierung. Ein verbindlicher Festpreis ergibt sich erst nach einer Besichtigung vor Ort, weil Bodenbelag, Zustand und Erreichbarkeit den Aufwand mitbestimmen.
Was beeinflusst den Preis?
Mehrere Faktoren bestimmen, wo Ihr Objekt innerhalb der genannten Spannen liegt:
- Reinigungsturnus: Wöchentlich kostet mehr als zweiwöchentlich oder monatlich. Höhere Frequenz hält das Haus jedoch dauerhaft in besserem Zustand und reduziert hartnäckige Verschmutzungen.
- Etagengröße und Grundriss: Breite Treppenhäuser, große Podeste und lange Flure erhöhen die Fläche und damit den Zeitaufwand.
- Bodenbelag: Fliesen und Stein lassen sich zügiger reinigen als empfindlicher Naturstein, Holz oder strukturierte Beläge, die mehr Sorgfalt erfordern.
- Zusatzleistungen: Fensterreinigung im Treppenhaus, Geländerpflege, Reinigung von Briefkastenanlagen, Kellergänge oder Außenbereiche werden meist separat berechnet.
- Lage und Anfahrt: Objekte in dicht bebauten Innenstadtlagen mit schwieriger Parksituation können einen Aufschlag bedeuten.
- Verschmutzungsgrad: Häuser mit vielen Parteien, Gewerbeeinheiten oder hohem Publikumsverkehr verschmutzen schneller.
Ein seriöser Dienstleister legt vor Vertragsabschluss transparent dar, welche Leistungen im Pauschalpreis enthalten sind und welche zusätzlich anfallen. Achten Sie darauf, dass der Leistungsumfang schriftlich festgehalten wird.
Pauschale oder Stundensatz: Welches Modell lohnt sich?
Bei der Abrechnung haben sich zwei Modelle durchgesetzt. Welches passt, hängt von der Größe und Regelmäßigkeit des Objekts ab.
| Modell | Typischer Satz | Geeignet für |
|---|---|---|
| Monatspauschale | Festbetrag je Monat | Regelmäßige Reinigung im festen Turnus |
| Stundensatz | ca. 30 bis 40 Euro je Stunde | Einmalige oder unregelmäßige Einsätze |
| Pro Etage | ca. 25 Euro je Etage | Klare Kalkulation pro Reinigungsgang |
Für Hausverwaltungen und WEG ist die Monatspauschale meist die bessere Wahl. Sie macht die Kosten planbar, lässt sich sauber in die Nebenkostenabrechnung übertragen und vermeidet Diskussionen über einzelne Stunden. Die Pauschale wird aus Etagenzahl, Turnus und Zusatzleistungen berechnet und dann als gleichbleibender Monatsbetrag vereinbart. Der Stundensatz lohnt sich eher bei einmaligen Grundreinigungen, etwa nach einem Mieterwechsel oder Renovierungsarbeiten.
Diese Fehler bei der Beauftragung vermeiden
Damit der Preis am Ende stimmt und keine Nachforderungen entstehen, achten Sie bei der Auswahl auf folgende Punkte:
- Leistungsumfang unklar definiert: Ein günstiger Grundpreis nützt wenig, wenn Geländer, Fenster und Eingangsbereich später extra berechnet werden. Lassen Sie sich den Umfang Position für Position auflisten.
- Kein Nachweis der Reinigung: Gerade bei wechselnden Reinigungskräften fehlt oft der Beleg, ob und wann gereinigt wurde. Ein digitaler Leistungsnachweis schafft hier Klarheit.
- Fehlende Versicherung: Schäden am Bodenbelag oder Stürze können teuer werden. Beauftragen Sie nur versicherte Anbieter mit festangestelltem Personal.
- Kein fester Ansprechpartner: Ohne klare Zuständigkeit gehen Sonderwünsche und Reklamationen verloren. Ein persönlicher Ansprechpartner spart Zeit und Nerven.
Ein professioneller Dienstleister kalkuliert nach einer Besichtigung vor Ort und nennt einen verbindlichen Festpreis statt grober Schätzungen am Telefon.
Was gehört zur Treppenhausreinigung?
Damit ein Preisvergleich fair bleibt, sollten Sie wissen, welche Arbeiten üblicherweise enthalten sind. Eine Standard-Treppenhausreinigung umfasst in der Regel:
- Kehren und feuchtes Wischen aller Treppenstufen und Podeste
- Reinigung der Eingangstür, Klinken und Lichtschalter
- Abwischen der Handläufe und Geländer
- Reinigung von Fensterbänken im Treppenhaus
- Entfernen von Spinnweben in Ecken und Deckenbereichen
- Reinigung der Briefkastenanlage von außen
Seltener, aber im Turnus sinnvoll, kommen Fensterreinigung, Kellerreinigung und die Pflege der Außentreppe hinzu. Diese Positionen werden meist als monatliche oder vierteljährliche Zusatzleistung vereinbart.
Umlagefähigkeit: Wer trägt die Kosten?
Die Treppenhausreinigung zählt in der Regel zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung. Das bedeutet: Der Vermieter kann die Kosten auf die Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag als Betriebskostenposition vereinbart ist.
Wichtig sind dabei drei Punkte:
- Vertragliche Grundlage: Die Position muss im Mietvertrag genannt sein, in der Regel als laufende Kosten für die Hausreinigung. Ohne diese Vereinbarung trägt der Eigentümer die Kosten selbst.
- Verteilerschlüssel: Üblich ist die Verteilung nach Wohnfläche. Andere Schlüssel sind möglich, wenn sie im Vertrag festgelegt sind.
- Wirtschaftlichkeit: Vermieter sind gehalten, das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die beauftragten Kosten sollten dem ortsüblichen Niveau entsprechen.
Für Mieter heißt das: Beauftragt der Vermieter ein Reinigungsunternehmen statt eines internen Putzplans, sind die Kosten in der Regel über die Nebenkostenabrechnung umlegbar. Die Angaben hier sind allgemein gehalten und ersetzen im Einzelfall keine rechtliche Prüfung.
So lassen sich die Kosten sinnvoll steuern
Eine professionelle Treppenhausreinigung muss nicht teuer sein, wenn der Leistungsumfang zur tatsächlichen Nutzung des Hauses passt. Mit diesen Ansätzen halten Sie die Kosten im Rahmen, ohne an der Qualität zu sparen:
- Turnus an die Nutzung anpassen: Ein Haus mit wenigen Parteien und geringem Publikumsverkehr kommt oft mit einer zweiwöchigen Reinigung aus. Eine wöchentliche Reinigung ist vor allem bei vielen Parteien, Gewerbe im Haus oder in den Wintermonaten sinnvoll.
- Zusatzleistungen bündeln: Fenster- und Kellerreinigung lassen sich kostengünstiger als Quartalsleistung statt monatlich vereinbaren.
- Mehrere Objekte zusammenfassen: Wer als Hausverwaltung mehrere Häuser im selben Stadtgebiet betreuen lässt, profitiert von kürzeren Anfahrtswegen und besseren Konditionen.
- Pauschale statt Einzelabrechnung: Eine Monatspauschale vermeidet Schwankungen und macht die Umlage auf die Mieter eindeutig.
Wichtig ist, dass eine niedrigere Frequenz nicht zulasten des Gebäudezustands geht. Verschmutzte Treppenhäuser hinterlassen bei Mietinteressenten und Besuchern einen schlechten Eindruck und können langfristig zu höheren Instandhaltungskosten führen. Ein sauberes, gepflegtes Treppenhaus ist ein Aushängeschild für die gesamte Immobilie.
Häufiger Anlass: Reinigung nach Mieterwechsel
Neben der laufenden Unterhaltsreinigung fällt regelmäßig eine intensivere Grundreinigung an, etwa nach einem Auszug, nach Renovierungsarbeiten oder bei der Übernahme eines vernachlässigten Objekts. Diese Grundreinigung wird in der Regel separat über einen Stundensatz oder eine einmalige Pauschale abgerechnet und ist nicht Teil der laufenden Betriebskosten. Sie umfasst meist die Tiefenreinigung der Böden, das Entfernen von Bauschmutz und die gründliche Aufbereitung von Geländern und Eingangsbereich.
Treppenhausreinigung nachträglich einführen
Viele Eigentümergemeinschaften steigen erst später von einem Putzplan unter den Bewohnern auf einen professionellen Dienst um. Das ist jederzeit möglich, wenn ein paar Schritte beachtet werden:
- WEG-Beschluss: In einer Eigentümergemeinschaft wird die Beauftragung in der Regel auf der Eigentümerversammlung beschlossen. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht meist aus.
- Angebote einholen: Holen Sie mindestens zwei bis drei Angebote ein und vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch den Leistungsumfang und den Turnus.
- Mieter informieren: Bei vermieteten Einheiten sollten die Mieter rechtzeitig über die neue Betriebskostenposition informiert werden, damit die Umlage transparent bleibt.
- Vertrag prüfen: Ist die Hausreinigung im Mietvertrag nicht als Betriebskostenposition genannt, lässt sich dies bei Neuvermietungen ergänzen.
Ein fester Ansprechpartner beim Dienstleister erleichtert die Abstimmung und sorgt dafür, dass Sonderwünsche und Sondertermine unkompliziert geregelt werden.
Treppenhausreinigung in Bielefeld und OWL
Für Hausverwaltungen, WEG-Verwalter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in Bielefeld, Gütersloh, Herford und der Region bieten wir die Treppenhausreinigung als planbare Pauschalleistung an. Ob in Mitte, Schildesche, Brackwede oder Sennestadt: Unsere festangestellten Mitarbeiter reinigen im vereinbarten Turnus und dokumentieren jeden Einsatz mit Foto, Zeit und Standort. So haben Sie als Verwaltung jederzeit den Nachweis, dass die Leistung erbracht wurde.
Sie erhalten einen festen persönlichen Ansprechpartner, einen transparenten Festpreis und auf Wunsch die Treppenhausreinigung als Teil eines kompletten Objektbetreuungs-Pakets, inklusive Winterdienst und Kleinreparaturen. Damit lässt sich die Hausreinigung als umlagefähige Position sauber in die Nebenkostenabrechnung integrieren.
Fordern Sie ein unverbindliches Angebot für Ihr Objekt an: telefonisch unter 0800 0060970 (kostenfrei) oder per E-Mail an info@wertvoll-hausmeisterservice.de. Nach einer kurzen Besichtigung vor Ort erhalten Sie einen verbindlichen Festpreis für Ihr Treppenhaus.